Als
professionellem Erbenermittlungsbüro gelingt es uns in den meisten
Fällen, durch Einsatz aller verfügbaren Möglichkeiten, Erben zu
finden und zu deren Gunsten das Erbrecht des Staates
(Fiskuserbrecht) abzuwenden.
Hierzu verfügen wir neben Sachkenntnis und langjähriger Erfahrung
auch umfangreiche Hilfsmittel wie Fachliteratur sowie eigene Dateien
und Zugang zu externen Datenbanken. Nachforschungen werden nicht nur
per Korrespondenz, sondern oft auch persönlich und vor Ort durch
unsere Mitarbeiter in Archiven und Ämtern durchgeführt.
Um
den erfolgreichen Abschluß einer Nachlaßsache zu gewährleisten,
besorgen wir auch die notwendigen Personenstandurkunden und betreuen
die Erben - in Zusammenarbeit mit Notaren und Fachanwälten - bei der
Stellung des Erbscheinsantrages und der Endabwicklung nach Erteilung
des Erbscheins.
Unsere
Dienstleistung ist für Nachlaßpfleger kostenlos. Mit den von uns
gefundenen Erben vereinbaren wir ein prozentual am Nachlaß
ausgerichtetes Erfolgshonorar. Das Erfolgshonorar wird erst bei
Auszahlung von Vermögenswerten an den Erben fällig und deckt
sämtliche erbrachte Dienstleistungen ab.
Bis
zu dem Zeitpunkt, an dem Vermögenswerte an die Erben ausbezahlt
werden, treten wir mit sämtlichen Kosten in Vorleistung.